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   BGH, 04.05.1972 - X ZR 6/69   

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https://dejure.org/1972,2507
BGH, 04.05.1972 - X ZR 6/69 (https://dejure.org/1972,2507)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1972 - X ZR 6/69 (https://dejure.org/1972,2507)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1972 - X ZR 6/69 (https://dejure.org/1972,2507)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Verwertungsbeschränkung des Inhabers einer geheimen Erfindung - Vorliegen einer Enteignung oder eines enteignungsgleichen staatlichen Eingriffs - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Staatsgeheimnisses im Rahmen eines Patents

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 46
  • GRUR 1973, 141
  • DB 1972, 2460
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BGH, 04.05.1972 - X ZR 6/69
    Bei der Bestimmung des Personenkreises, für den die gesetzliche Regelung Anwendung finden soll, steht dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsbereich zur Verfügung, wobei er im Bereich der gewährenden Staatstärtigkeit größere Gestaltungsfreiheit als innerhalb der Eingriffsverwaltung besitzt (vgl. z.B. BVerfGE 6, 77 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] ; 9, 32; 11, 60 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57] und 253; 12, 166; 17, 33 und 216; 23, 13 und 264; 27, 10; 28, 214).
  • BVerfG, 05.04.1960 - 1 BvL 31/57

    Darreichende Verwaltung

    Auszug aus BGH, 04.05.1972 - X ZR 6/69
    Bei der Bestimmung des Personenkreises, für den die gesetzliche Regelung Anwendung finden soll, steht dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsbereich zur Verfügung, wobei er im Bereich der gewährenden Staatstärtigkeit größere Gestaltungsfreiheit als innerhalb der Eingriffsverwaltung besitzt (vgl. z.B. BVerfGE 6, 77 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] ; 9, 32; 11, 60 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57] und 253; 12, 166; 17, 33 und 216; 23, 13 und 264; 27, 10; 28, 214).
  • BVerfG, 28.04.1970 - 2 BvR 313/68

    Rechtsweg bei Anfechtung einer Landtagswahl

    Auszug aus BGH, 04.05.1972 - X ZR 6/69
    Bei der Bestimmung des Personenkreises, für den die gesetzliche Regelung Anwendung finden soll, steht dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsbereich zur Verfügung, wobei er im Bereich der gewährenden Staatstärtigkeit größere Gestaltungsfreiheit als innerhalb der Eingriffsverwaltung besitzt (vgl. z.B. BVerfGE 6, 77 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] ; 9, 32; 11, 60 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57] und 253; 12, 166; 17, 33 und 216; 23, 13 und 264; 27, 10; 28, 214).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvH 1/67

    Subsidiäre Zuständigkeit des BVerfG für landesrechtliche Organstreitigkeit

    Auszug aus BGH, 04.05.1972 - X ZR 6/69
    Bei der Bestimmung des Personenkreises, für den die gesetzliche Regelung Anwendung finden soll, steht dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsbereich zur Verfügung, wobei er im Bereich der gewährenden Staatstärtigkeit größere Gestaltungsfreiheit als innerhalb der Eingriffsverwaltung besitzt (vgl. z.B. BVerfGE 6, 77 [BVerfG 17.01.1957 - 1 BvL 4/54] ; 9, 32; 11, 60 [BVerfG 05.04.1960 - 1 BvL 31/57] und 253; 12, 166; 17, 33 und 216; 23, 13 und 264; 27, 10; 28, 214).
  • BGH, 12.01.1999 - X ZB 7/98

    Staatsgeheimnis

    Die Anordnung der Geheimhaltung durch die Prüfungsstelle hat nur deklaratorische Bedeutung (Sen.Beschl. v. 4.5.1972 - X ZB 6/69, GRUR 1973, 141, 142 - Kernenergie).
  • BGH, 12.01.1999 - X ZB 9/98

    Aufhebung der Geheimhaltungsanordnung eines Patents; Voraussetzungen eines

    Die Anordnung der Geheimhaltung durch die Prüfungsstelle hat nur deklaratorische Bedeutung (Sen.Beschl. v. 4.5.1972 - X ZB 6/69, GRUR 1973, 141, 142 - Kernenergie).
  • BGH, 12.01.1999 - X ZB 8/98

    Aufhebung der Geheimhaltungsanordnung eines Gebrauchsmusters; Voraussetzungen

    Die Anordnung der Geheimhaltung durch die Prüfungsstelle hat nur deklaratorische Bedeutung (Sen.Beschl. v. 4.5.1972 - X ZB 6/69, GRUR 1973, 141, 142 - Kernenergie).
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